Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Aussteller

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Ausstellerbuchungen, Standmieten und die Teilnahme an der von der IASRE GmbH organisierten IASRE-Messe.
Mit der Einreichung eines Ausstellerantrags oder der Buchung eines Standes erklärt sich der Aussteller mit den folgenden Bedingungen einverstanden.


1. Veranstalter

IASRE GmbH
martinshardt 15
57074 Siegen
Deutschland

E-Mail: info@iasre.com

Nachfolgend als der „Veranstalter“ bezeichnet.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Ausstellern, die an der IASRE-Messe teilnehmen, einschließlich Standmiete, Servicebuchungen und allen damit verbundenen Veranstaltungsaktivitäten.


3. Anmeldung und Vertragsabschluss

  1. Aussteller reichen ihre Buchung über das offizielle Ausstelleranmeldeformular ein.

  2. Der Veranstalter prüft die Anmeldung und bestätigt die Annahme schriftlich (eine E-Mail-Bestätigung ist ausreichend).

  3. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Aussteller eine schriftliche Bestätigung vom Veranstalter erhält.

  4. Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.


4. Standzuteilung

  1. Die Standplätze werden vom Veranstalter nach den Erfordernissen der Veranstaltungslogistik und -planung vergeben.

  2. Aussteller können Wünsche äußern, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Standort.

  3. Der Veranstalter kann Standplatzierungen anpassen, wenn dies aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Standpreise und Servicegebühren sind auf der Aussteller-Webseite aufgeführt.

  2. Die Preise verstehen sich in EUR und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  3. Die vollständige Zahlung muss bis zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung eingegangen sein.

  4. Ausstellern, die nicht vollständig bezahlt haben, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.


6. Stornierung durch Aussteller

Eine Stornierung ist nicht zulässig, sobald der Veranstalter die Buchung schriftlich bestätigt hat.

  1. Alle Ausstellerbuchungen sind endgültig und verbindlich.

  2. Teilnahmegebühren sind zu 100 % nicht erstattungsfähig, unabhängig vom Grund der Stornierung oder Nichtteilnahme.

  3. Wenn der Aussteller nicht an der Veranstaltung teilnimmt, bleibt die volle Gebühr fällig.

  4. Der Veranstalter kann den Stand neu vergeben; der Aussteller hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

Diese Klausel ist nach deutschem Vertragsrecht vollständig durchsetzbar.


7. Stornierung oder Änderung durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, absagen, verschieben oder ändern.

  2. Wenn die Veranstaltung vollständig abgesagt wird, erhalten die Aussteller eine Rückerstattung der bereits gezahlten Standgebühren.

  3. Weitere Ansprüche (z. B. Reise-, Versand-, Unterbringungskosten) können nicht geltend gemacht werden.


8. Nutzung der Stände

  1. Die Stände dürfen nur zur Präsentation der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Ausstellers genutzt werden.

  2. Die Untermiete oder Übertragung des Standes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

  3. Die Aussteller müssen alle Vorschriften des Veranstaltungsortes und die Sicherheitsrichtlinien einhalten.


9. Auf- und Abbau

  1. Die Auf- und Abbauzeiten werden auf der IASRE-Aussteller-Webseite und dem Ausstelleranmeldeformular veröffentlicht.

  2. Die Aussteller müssen diese Zeiten strikt einhalten.

  3. Ein vorzeitiger Abbau vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist untersagt.

  4. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die während des Auf- oder Abbaus entstehen.

  5. Zusätzliche Auf- oder Abbauzeiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung.


10. Versicherung

Die Aussteller sind dafür verantwortlich, ihre Ausrüstung, Produkte und Materialien gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu versichern.
Der Veranstalter stellt keine Versicherung zur Verfügung.


11. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer in Fällen von:

    • Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit)

    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

  3. Aussteller haften für Schäden, die von ihnen selbst, ihren Mitarbeitern oder Auftragnehmern verursacht werden.


12. Verwendung von Bildern und Aufzeichnungen

Der Veranstalter kann während der Veranstaltung Fotos und Videos aufnehmen und diese für Dokumentations- und Marketingzwecke verwenden.
Aussteller können aus legitimen Gründen Einspruch erheben.


13. Hausordnung

Die Aussteller müssen alle Regeln des Veranstaltungsortes, Brandschutzbestimmungen und Anweisungen des Personals einhalten.


14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters verarbeitet und nur zur Verwaltung der Ausstellerteilnahme verwendet.


15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Siegen, Deutschland.

  3. Ungültige Klauseln berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.